Weitere Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung - StS) vom 16.04.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in der Sitzung am 14. 04. 2025 Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) beschlossen.   Die Satzung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.     Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen, Bahnhofstraße 7, 92360 Mühlhausen (Zimmer Nr. 8), während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.

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Bekanntmachung der Hafenbenutzungssatzung für die Hafenlände Bachhausen-Mühlhausen vom 16.04.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in der Sitzung am 14. 04. 2025 die Hafenbenutzungssatzung für die Hafenlände Bachhausen-Mühlhausen beschlossen.   Die Satzung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.     Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen, Bahnhofstraße 7, 92360 Mühlhausen (Zimmer Nr. 8), während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.

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Bekanntmachung der Gebührensatzung zur Hafenbenutzungssatzung für die Hafenlände Bachhausen-Mühlhausen vom 16.04.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in der Sitzung am 14. 04. 2025 die Gebührensatzung zur Hafenbenutzungssatzung für die Hafenlände Bachhausen-Mühlhausen beschlossen.   Die Satzung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.     Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen, Bahnhofstraße 7, 92360 Mühlhausen (Zimmer Nr. 8), während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.

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Bekanntmachung zur regulären Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Bebauungsplan SO Lagerhaltung als 2. Erweiterung BP GE Süd III mit 21. Änderung des FNP

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. 03. 2025 beschlossen die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden auf Basis des BauGB §§3, 4 jeweils Abs.   2 durchzuführen und bekanntzumachen.   Vollzug der Baugesetze (BauGB) §§2 ff. Aufstellung der Bauleitpläne; Bebauungsplan GE Süd III, 2. Änderung mit  21. Änderung des Flächennutzungsplanes

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Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes „WA Vogelslohe“ i. d. Fassung v. 27.01.2025 der Gemeinde Mühlhausen, Gemarkung Wappersdorf, Landkreis Neumarkt i. d. OPf.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. 01. 2025 den Feststellungsbeschluss über die 24. Deckblattänderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das „Allgemeine Wohngebiet (WA) Vogelslohe“ gefasst. Das Landratsamt Neumarkt hat das Deckblatt Nr. 24 der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Mühlhausen in der Fassung vom 16. 09. 2024 am 04. 03. 2025 genehmigt. Als Nutzung wird gemäß § 4 der BauNVO ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgelegt.  

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Anmeldeseite zum 34. Oldtimertreffen

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Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.     Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.   Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?   Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.     Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.     Es besteht Auskunftspflicht   Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.     Hinweise:    Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?   Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:   Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.     Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.   Weitere Informationen:   Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:    https://www. statistik. bayern. de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index. html   Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:    statistik. bayern. de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut. mp4  

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Ankündigung: Arnold Modelleisenbahn-Ausstellung im Landlmuseum

Ankündigung: Arnold Modelleisenbahn-Ausstellung im Landlmuseum Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arnold Modelleisenbahn-Ausstellung im Landlmuseum bald ihre vollendete Form erreichen wird! Ab Mitte Mai können Sie die faszinierenden Modelleisenbahnen besichtigen und in die spannende Welt der Eisenbahnminiaturen eintauchen. Genauere Informationen zum Eröffnungstermin finden Sie rechtzeitig in der Heimat-App, der Tagespresse oder hier auf unserer Gemeindehomepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ein unvergessliches Erlebnis im Landlmuseum! Ihr Team des Landlmuseums  

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Abfuhrpläne 2025

Die Abfuhrpläne 2025 sind fertiggestellt. Neue Formulare zur Abfallwirtschaft wurden in den Anlagen hinterlegt. Weiter zur Müllentsorgung.

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Der Öli-Eimer kommt nach Mühlhausen: Umweltschonende Entsorgung von Altspeisefetten

Ab November startet in Mühlhausen ein modernes und nachhaltiges Sammel- und Verwertungssystem für Altspeisefette: Der Öli-Eimer! Damit können Sie gebrauchte Speisefette und -öle kostenlos und umweltfreundlich entsorgen. Das recycelte Fett dient als nachhaltige Alternative zu Palmöl in der Biodieselherstellung.   Was darf in den Öli-Eimer? Gebrauchte Frittier- & Bratfette/-öle Öle von eingelegten Speisen Butter, Margarine, Schmalz Verdorbene oder abgelaufene Speisefette und Speiseöle   Wo erhalten Sie Ihren Öli-Eimer? Öli-Sammelstelle: 📍 Wertstoffhof Mühlhausen (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten) Sulzweg 9 (beim Bauhof)   Pfand pro Eimer: 2 € Bringen Sie Ihren vollen Öli-Eimer einfach zurück zur Sammelstelle und erhalten im Tausch einen leeren und sauberen Behälter.   Gemeinsam für eine saubere Umwelt – machen Sie mit!

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