Weitere Bekanntmachungen

Jahresablesung Wasserverbrauch - ONLINE Erfassung

Sehr geehrte Verbraucherin, sehr geehrter Verbraucher, bitte nehmen Sie die diesjährige Ablesung Ihres Kaltwasserverbrauchs selbst vor. Tragen Sie Ihre Ablesewerte bequem online mit den Ihnen zugesandten Zugangsdaten ein.   ONLINE Erfassung Wasserverbrauch   Ihre persönlichen Benutzerdaten sind auf dem Anschreiben im linken unteren Bereich aufgeführt.   Bitte beachten Sie: Mit der Online-Erfassung entfällt eine persönliche Abgabe der Ablesewerte in der Verwaltung. So können Sie Ihre Daten bequem und unkompliziert von zu Hause aus übermitteln. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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Bekanntmachung 5. Änderung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen

Bekanntmachung der 5. Änderung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen (Geschäftsordnung – GeschO) Aufgrund des Artikel 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom  2.  August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385,  386), erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen mit Beschluss vom 15. 09. 2025 folgende Änderung der Geschäftsordnung: Änderung des bisherigen § 30 Abs. 1 in folgende aufgeführte Fassung: § 30 Einsichtnahme und Abschriftserteilung  (1)  1In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen Einsicht nehmen; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO). 2Niederschriften über öffentliche Sitzungen können allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern in elektronischer und in nicht veränderbarer Form zur Verfügung gestellt werden.   Die 5. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.   Die 5. Änderung zur Geschäftsordnung wurde am 16. 09. 2025 in der Verwaltung der Gemeinde Mühlhausen (Zimmer 8) niedergelegt. Hierauf wurde auf der Internetseite www. muehlhausen-sulz. de hingewiesen. Die digitale Bekanntmachung wurde am 16. 09. 2025 online gestellt.

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Bekanntmachung - Planfeststellung nach §43 des EnWG: Anhörungsverfahren gem. §43a EnWG i. V. m. Art. 73 BayVwVfG - Juraleitung

Bekanntmachung - Planfeststellung nach §43 des EnWG: Anhörungsverfahren gem. §43a EnWG i. V. m. Art. 73 BayVwVfG - Juraleitung   Die Planunterlagen werden zur allgemeinen Einsicht ausschließlich in elektronischer Form zugänglich gemacht. Sobald diese am 11. 09. 2025 veröffentlicht sind, sind sie unter Regierung der Oberpfalz oder unter Bauleitplanung\Bekanntmachung verfügbar.  

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Unterlagen zur Planfeststellung nach §43 des EnWG: Anhörungsverfahren gem. §43a EnWG i. V. m. Art. 73 BayVwVfG - Juraleitung

Unterlagen zur Planfeststellung nach §43 des EnWG: Anhörungsverfahren gem. §43a EnWG i. V. m. Art. 73 BayVwVfG - Juraleitung   Die Planunterlagen werden zur allgemeinen Einsicht ausschließlich in elektronischer Form zugänglich gemacht. Sobald diese Veröffentlicht sind, sind sie unter Regierung der Oberpfalz verfügbar.   Antragsunterlagen als ZIP-Dateien: Antragsunterlagen Teil 1 als Zip-Datei (ca. 4 GB) Antragsunterlagen Teil 2 als Zip-Datei (ca. 1,8 GB)    

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Bekanntmachung; Wasserrecht; Abwasseranlage der Gemeinde Mühlhausen - Erweiterung des Gewerbegebiets Hofen

Bekanntmachung Die Gemeinde Mühlhausen plant die Erweiterung des Gewerbegebietes Hofen. Das auf der geplanten Erweiterungsfläche anfallende Niederschlagswasser wird gesammelt und in nördliche Richtung hin zur geplanten Sedimentationsanlage und anschließend in das Regenrückhaltebecken abgeleitet. Im weiteren Verlauf fließt das Niederschlagswasser gedrosselt in einen bestehenden Leitgraben (Graben zur Sulz), der in der nördlich gelegenen Sulz mündet. Für die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Regenrückhaltebecken in den Graben zur Sulz soll eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.

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Ausschreibungsunterlagen Kirchweih Mühlhausen 2026 - 2028

Neuausschreibung: Mühlhausener Kirchweih 2026 bis 2028 Die diesjährige Mühlhausener Kirchweih vom 1. bis 4. August 2025 war die letzte, die vom Festzeltbetrieb Christian Egerer ausgerichtet wurde. Für die Jahre 2026 bis 2028 wird die Durchführung der Mühlhausener Kirchweih neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst die Gesamtorganisation der Kirchweih mit allen relevanten Leistungen. Bewerber können sich für die Kirchweih als Ganzes als Generalunternehmer oder in Kooperation mit Partnern für einzelne Leistungsbereiche (z.  B. Catering, Musik, Technik, Personal) bewerben. Es steht jedem Bewerber frei, sich Kooperationspartner dazuzuholen. Diese können Unternehmer, Gastronomen oder örtliche Vereine sein. Die Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Schaustellerbetrieb Familie Hübsch ist dabei vorgesehen. Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen sind ab sofort unter [LINK] einsehbar.

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Förderprogramm zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern und Balkonkraftwerken

Förderprogramm: Ab dem 1. Mai 2022 ruft die Gemeinde Mühlhausen ein gemeindliches Förderprogramm zur Unterstützung von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken im Gemeindegebiet ins Leben. Gefördert werden ausschließlich natürliche Personen. Die anfängliche Fördersumme war auf 50. 000 € begrenzt. Mit Beschluss vom 04. 03. 2024 wurde die Fördersumme um weitere 50. 000 € auf insgesamt 200. 000 € erhöht. Mit Beschluss vom 18. 07. 2025 hat der Gemeinderat die Fördersumme ein weiteres Mal aufgestockt – um zusätzliche 50. 000 € auf nun insgesamt 250. 000 €. Förderfähig sind bei Bestands- und Neubauten: die Errichtung von PV-Anlagen mit Stromspeicher die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Fördervoraussetzungen PV-Anlagen mit Stromspeicher: -          Es werden Anlagen mit einer Leistung von mind. 5 kWp bis max. 30 kWp gefördert. -          Die Mindestkapazität des Stromspeichers wird mit 2,5 kWh festgelegt. -          Die Anlagen dürfen nicht vor dem 01. 05. 2022 in Betrieb genommen werden. Fördervoraussetzungen Balkonkraftwerke: -          Je Haushalt wird max. eine Anlage gefördert. -          Die Anlage darf nicht vor dem 01. 05. 2022 angeschafft worden sein. Art und Höhe der Förderung: Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt und die Förderhöhe ist abhängig von der installierten Leistung der jeweiligen Anlage. Bei den PV-Anlagen mit Stromspeicher beträgt die Förderung -          ab 5 kWp bis einschl. 10 kWp Leistung               1. 000,00 € -          ab 10 kWp bis einschl. 20 kWp Leistung             1. 250,00 € -          ab 20 kWp bis einschl. 30 kWp Leistung              1. 500,00 €. Bei den Balkonkraftwerken beträgt die Förderung -          ab 340 Wp bis einschl. 680 Wp Leistung             100,00 € -          ab 680 Wp bis einschl. 1. 020 Wp Leistung          150,00 € -          ab 1. 020 Wp Leistung                                              200,00 €.   Die Antragsunterlagen sind hier, im Rathaus oder von Herrn Norbert Jockel (Berater PV-Förderung) erhältlich. Die Förderung erfolgt nach der Förderrichtlinie – Stand März 2022. Ansprechpartner: Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung bzw. zum Förderantrag steht die Gemeinde Mühlhausen, Herr Mintemur, unter Tel. 09185 9417-28 bzw. per Mail (mintemur@muehlhausen-sulz. de) zur Verfügung.  

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Heimat-App aktiv nutzen – für Vereine, Einrichtungen und Gewerbe!

📱 Wissen, was los ist in Mühlhausen – alle wichtigen Infos per App! Die Heimat-App ist längst mehr als ein digitales schwarzes Brett: Sie ist unser zentraler Kommunikationskanal für alle, die in Mühlhausen leben, arbeiten oder sich engagieren. Ob aktuelle Mitteilungen der Gemeinde, Veranstaltungen, Vereinsnachrichten oder Angebote aus dem lokalen Gewerbe – hier kommt alles auf direktem Weg aufs Smartphone oder Tablet. Über 2. 600 aktive Nutzerinnen und Nutzer informieren sich bereits regelmäßig über das Geschehen vor Ort – Tendenz steigend! 👥 Sie sind aktiv in einem Verein, leiten eine Einrichtung oder betreiben ein Gewerbe? Dann nutzen auch Sie die Chance, Ihre Neuigkeiten schnell und einfach an eine breite Öffentlichkeit zu bringen! Die App bietet Ihnen: Direkten Zugang zur Bevölkerung durch Push-Nachrichten Zielgerichtete Informationen für bestimmte Zielgruppen (z.  B. Familien, Senioren, Jugendliche) Einfache Bedienung und Veröffentlichung über unser Redaktionsteam 🎯 Vorteile auf einen Blick: Mehr Sichtbarkeit für Ihre Veranstaltungen und Angebote Direkte Verbindung zu Bürgerinnen und Bürgern Kostenfreie Nutzung für Vereine, Einrichtungen und Gewerbe Zeitgemäße, digitale Öffentlichkeitsarbeit 📲 Jetzt mitmachen und profitieren! Laden Sie die Heimat-App kostenlos im App Store oder bei Google Play herunter. Gemeinsam mit über 2. 600 Nutzern machen wir Mühlhausen noch vernetzter und lebendiger – digital und direkt!

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Mühlhausen und Frankenburg am Hausruck wachsen zusammen

Am Wochenende vom 26. bis 28. Juli 2025 wurde ein besonderes Kapitel in der Geschichte unserer Gemeinde geschrieben: Die offizielle Partnerschaft zwischen Mühlhausen/Sulz (Bayern) und Frankenburg am Hausruck (Oberösterreich) wurde feierlich besiegelt. In einem festlichen Rahmen unterzeichneten Bürgermeister Dr. Martin Hundsdorfer und sein oberösterreichischer Amtskollege Norbert Weber die Urkunden zur Begründung der neuen Gemeindepartnerschaft. Die Unterzeichnung fand im Beisein von Delegationen aus beiden Kommunen, Vertretern des Gemeinderats sowie zahlreicher Bürgerinnen und Bürger statt, die eigens für das Partnerschaftswochenende nach Frankenburg gereist waren. Die neue Partnerschaft steht für freundschaftlichen Austausch, gelebtes Europa und bürgernahe Zusammenarbeit – über Landesgrenzen hinweg. Bereits seit einiger Zeit hatten sich Kontakte zwischen den Gemeinden entwickelt, nun wurde das Miteinander auch offiziell beurkundet. Gemeinsame Werte – gelebte Gemeinschaft Bürgermeister Dr. Martin Hundsdorfer betonte in seiner Ansprache: „Mit dieser Partnerschaft setzen wir ein starkes Zeichen: für Offenheit, für gegenseitigen Respekt und für ein Europa der Regionen. Ich bin überzeugt, dass aus dieser Verbindung viele schöne Begegnungen und Projekte entstehen werden – für Jung und Alt. “ Auch Bürgermeister Norbert Weber zeigte sich bewegt: „Frankenburg freut sich sehr über diese Partnerschaft mit Mühlhausen. Unsere Regionen passen kulturell, menschlich und landschaftlich wunderbar zusammen. Diese Verbindung ist ein Gewinn für beide Seiten. “ Feiern, Freundschaften und viele gute Gespräche Das Wochenende war geprägt von herzlicher Gastfreundschaft, einem vielfältigen Rahmenprogramm und zahlreichen Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger beider Gemeinden, einander näher kennenzulernen. Höhepunkt war der große ökumenische Gottesdienst, bei dem eine Sulzbürger Laienspielgruppe unter der Leitung von Helmut Enzenberger eine beeindruckende Szene aus dem historischen „Auszug aus dem Landl“ aufführte – mit großer emotionaler Wirkung. Ausblick Die Partnerschaft mit Frankenburg wird nun Schritt für Schritt mit Leben gefüllt. Geplant sind unter anderem Schüleraustauschprojekte, gemeinsame kulturelle Veranstaltungen sowie ein regelmäßiger Bürgerdialog. Auch die gegenseitige Teilnahme an Festen und Gedenkfeiern soll ein fester Bestandteil der Partnerschaft werden. Wir freuen uns auf viele weitere Begegnungen – denn Europa beginnt bei uns vor Ort.   📸 Bilder der feierlichen Unterzeichnung und Impressionen vom Wochenende folgen in Kürze in unserer Bildergalerie.

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Ab 2026: Einführung der Biotonne im Landkreis Neumarkt – So funktioniert’s

Ab 2026: Einführung der Biotonne im Landkreis Neumarkt – So funktioniert’s Ab dem 1. Januar 2026 wird im gesamten Landkreis Neumarkt die Biotonne flächendeckend eingeführt. Alle Haushalte erhalten automatisch eine braune Biotonne – ganz ohne Antrag. Der Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf (ZMS) übernimmt die Organisation. Die Leerung erfolgt 14-täglich, jeweils im Wechsel mit der Restmülltonne. Die Gebühren für die Biotonne sind in der Restmüll-Grundgebühr enthalten – es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wer möchte, kann sich gegen Vorlage eines Nachweises dauerhaft von der Biotonne befreien lassen – Voraussetzung: vollständige Eigenkompostierung und sachgerechte Verwertung aller Bioabfälle. Warum das Ganze? Bioabfälle sind ein wertvoller Rohstoff. Aus ihnen entsteht in modernen Anlagen Biogas und hochwertiger Kompost – das ist gut für Umwelt und Klima. Mehr Infos? Ausführliche Informationen gibt es unter: Abfallwirtschaft Biotonne Einführung ab 2026

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