Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026
Der Gutachterausschuss beim Landkreis Neumarkt i. d. OPf. hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. 01. 2026 beschlossen und wird sie am 07. 08. 2026 veröffentlichen. Gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV sind die Bodenrichtwerte einen Monat lang in den Gemeinden zu veröffentlichen. Ort und Dauer sind ortsüblich bekannt zu machen. Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, ist dabei hinzuweisen.
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