Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. 02. 2025. Die Gemeinde Mühlhausen ist in 5 Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke eingeteilt - siehe Bekanntmachung.
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(Bekanntmachungen zu Sitzungsterminen des Gemeinderates)
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. 02. 2025. Die Gemeinde Mühlhausen ist in 5 Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke eingeteilt - siehe Bekanntmachung.
weiterlesenVeröffentlichung der Bodenrichtwerte Die aktuellen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Mühlhausen sind gemäß § 12 Abs. 2 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) für die Dauer von einem Monat öffentlich einzusehen. 📍 Einsichtnahme vor Ort: Die Bodenrichtwerte liegen im Bauamt der Gemeinde Mühlhausen zur Einsichtnahme aus. Zuständiger Ansprechpartner ist Herr Härtl. 🌐 Online-Abruf: Zusätzlich können die Bodenrichtwerte über die Webseite des Landratsamtes Neumarkt i. d. OPf. eingesehen werden: 🔗 Bodenrichtwerte Landkreis Neumarkt Mühlhausen, 03. 02. 2025 Gemeinde Mühlhausen
weiterlesenMit Beendigung der Beschwerdeverfahren durch den Bundeswahlausschuss in seiner heutigen Sitzung konnte am Nachmittag des 30. 01. durch den Kreiswahlleiter Dr. Bernhard Mitko der sog. Bedingungseintritt des § 26 Abs. 3 Satz 1 Bundeswahlgesetz festgestellt werden. Damit steht fest, dass die Landeslisten aller Parteien, die im Wahlkreis 231 Amberg einen Kreiswahlvorschlag eingereicht hatten, für die Bundestagswahl zugelassen worden sind. Auf dieser Basis kann nun mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden.
weiterlesenBekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. 02. 2025. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Mühlhausen wird in der Zeit von Montag 03. 02. 2025 bis Freitag 07. 02. 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Bahnhofstraße 7, 92360 Mühlhausen, Empfang für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
weiterlesenFür den Jahresabschluss 2023 liegt der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2023 sowie die dazugehörigen Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung für sieben Werktage im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen (Zimmer Nr. 8) zu den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich auf.
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