Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Rohrfeld – Überarbeitung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in seiner Sitzung vom 12. August 2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Rohrfeld – Überarbeitung“ in der Fassung vom 20. 09. 2024, ergänzt am 17. 02. 2025, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst ca. 1,714 ha und betrifft die Flurstücke 590/8, 590/7, 591/3, 592/9, 592/6, 594/4, 594/3, 594/2, 595/4, 594/8, 608/2, 608/1, 600, 609/1, 600/7 und 601 sowie die Einbeziehung der Flurstücke 592, 592/12 und 594 der Gemarkung Mühlhausen. Der genaue Umgriff ist der Planzeichnung zu entnehmen.
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