Bekanntmachung 5. Änderung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen
Bekanntmachung der 5. Änderung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen (Geschäftsordnung – GeschO)
Aufgrund des Artikel 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 386), erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen mit Beschluss vom 15.09.2025 folgende Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung des bisherigen § 30 Abs. 1 in folgende aufgeführte Fassung:
§ 30 Einsichtnahme und Abschriftserteilung
(1) 1In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen Einsicht nehmen; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO).2Niederschriften über öffentliche Sitzungen können allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern in elektronischer und in nicht veränderbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Die 5. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die 5. Änderung zur Geschäftsordnung wurde am 16.09.2025 in der Verwaltung der Gemeinde Mühlhausen (Zimmer 8) niedergelegt. Hierauf wurde auf der Internetseite www.muehlhausen-sulz.de hingewiesen.
Die digitale Bekanntmachung wurde am 16.09.2025 online gestellt.