Weitere Bekanntmachungen

Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.     Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.   Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?   Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.     Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.     Es besteht Auskunftspflicht   Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.     Hinweise:    Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?   Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:   Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.     Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.   Weitere Informationen:   Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:    https://www. statistik. bayern. de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index. html   Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:    statistik. bayern. de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut. mp4  

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Abfuhrpläne 2025

Die Abfuhrpläne 2025 sind fertiggestellt. Neue Formulare zur Abfallwirtschaft wurden in den Anlagen hinterlegt. Weiter zur Müllentsorgung.

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Der Öli-Eimer kommt nach Mühlhausen: Umweltschonende Entsorgung von Altspeisefetten

Ab November startet in Mühlhausen ein modernes und nachhaltiges Sammel- und Verwertungssystem für Altspeisefette: Der Öli-Eimer! Damit können Sie gebrauchte Speisefette und -öle kostenlos und umweltfreundlich entsorgen. Das recycelte Fett dient als nachhaltige Alternative zu Palmöl in der Biodieselherstellung.   Was darf in den Öli-Eimer? Gebrauchte Frittier- & Bratfette/-öle Öle von eingelegten Speisen Butter, Margarine, Schmalz Verdorbene oder abgelaufene Speisefette und Speiseöle   Wo erhalten Sie Ihren Öli-Eimer? Öli-Sammelstelle: 📍 Wertstoffhof Mühlhausen (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten) Sulzweg 9 (beim Bauhof)   Pfand pro Eimer: 2 € Bringen Sie Ihren vollen Öli-Eimer einfach zurück zur Sammelstelle und erhalten im Tausch einen leeren und sauberen Behälter.   Gemeinsam für eine saubere Umwelt – machen Sie mit!

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Für alle Fälle vorbereitet - Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Für alle Fälle kurz erklärt: Wie funktioniert Bevorratung? Im Notfall zählt jede Sekunde. Hand aufs Herz: Sind Sie fit in puncto Notfallvorsorge? Haben Sie einen Vorrat zu Hause, wenn draußen ein Sturm tobt?   Hierzu gibt es nützliche Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)   So funktioniert Bevorratung Der Notvorrat - VorratskalkulatorEinfach den persönlichen Vorrat für 1-28 Tage berechnen. Für alle Fälle kurz erklärt: Was tun bei Stromausfall? Auch wenn ein großflächiger, langandauernder Stromausfall unwahrscheinlich ist, ausgeschlossen ist er nicht. Extreme Wetterlagen, Fehler bei Bauarbeiten oder Cyberangriffe können dafür sorgen, dass der Strom ausfällt. In unserem Video erfahren Sie, welche vorbereitenden Maßnahmen Sie treffen können – angefangen bei Licht und Wärme über Essen und Trinken bis hin zu wichtigen Informationsquellen. Wir geben Ihnen Tipps - damit Sie für alle Fälle vorbereitet sind! Hierzu gibt es nützliche Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)  Tipps zum Thema Stromausfall Notgepäck & Dokumentensicherung Manchmal zählt jede Sekunde, zum Beispiel im Falle eines Feuers oder bei einer Evakuierung aufgrund von Hochwasser. In solchen Momenten haben Sie keine Zeit, in Ruhe Ihre Siebensachen zu packen oder wichtige Dokumente herauszusuchen. Die Lösung für den Notfall? Notgepäck inklusive Dokumentenmappe. Das Notgepäck sorgt dafür, dass Sie einige Tage außer Haus gut zurechtkommen – und enthält beispielsweise Medikamente, Hygieneartikel und Kleidung. Die Dokumentenmappe bewahrt Sie vor teilweise unersetzlichen Verlusten. Ihr Inhalt kann individuell ganz verschieden sein: Wichtig ist, dass Sie auswählen, welche Dokumente für Ihr Leben eine entscheidende Bedeutung haben – von Familienurkunden über Zeugnisse bis hin zu Testament oder Vollmacht. Hierzu gibt es nützliche Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)  Tipps zum Thema Notgepäck und Dokumentensicherung Schritt für Schritt - krisenfit Die Informations-Kampagne des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. (BVSW) zur Krisenvorsorge für  Bevölkerung Unternehmen Kritische Infrastrukturen Mehr Informationen zur Kampagne Mehr Informationen zur Thema Blackout und Vorsorge NOTFALLREGISTER. EU Das Register für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur bedarfsgerechten Unterstützung im Not- und Katastrophenfall. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst kennen Ihre spezielle Notlage nicht.  An dieser Stelle stellt das Projekt „NOTFALLREGISTER“ den Einsatzkräften hilfreiche Zusatzinformationen zur Verfügung, um Sie bedarfsgerecht unterstützen zu können. Die Behörden und Einsatzkräfte werden entsprechend der verfügbaren Kräfte und Mittel nach eigenem Ermessen tätig. Selbstvorsorge für den Notfall liegt in der Eigenverantwortung aller Bürger*Innen: Alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Betreiber*Innen von Einrichtungen sind angehalten entsprechende eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen um die Zeit bis zur Einsatzbereitschaft von behördlichen Notfallstrukturen zu überbrücken. Über die Reihenfolge der Abarbeitung von Einsätzen entscheidet die jeweilige Behörde in eigener Verantwortung je nach Dringlichkeit. Die Informationen aus dem Register sind dabei hilfreiche Daten zur Abarbeitung von ad hoc Einsätzen und zur präventiven Planung von Gefahrenabwehrmaßnahmen wie beispielsweise für Ausfälle von der Energie- oder Trinkwasserversorgung.   Was ist die Warn-App NINA? Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert. Abonnieren Sie Gebiete und Orte, für die Sie gewarnt werden möchten: Landkreise, Gemeinden oder Umkreise von neun und einem Quadratkilometer um einen frei wählbaren Ort sind möglich. Auf Wunsch warnt Sie die Warn-App NINA auch für Ihren aktuellen Standort. Dabei erfassen wir keinerlei Standortdaten. Genauere Angaben zur Standort-Funktion finden Sie in unserer Funktionsbeschreibung zur Warn-App NINA. In der Warn-App NINA erhalten Sie außerdem aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pandemie (COVID-19). Für Ihre abonnierten Orte und, sofern aktiviert, Ihren aktuellen Standort können Sie sich in der Warn-App über lokal geltende Regelungen und Allgemeinverfügungen informieren. Mehr zur NINA Warn App

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