Förderprogramm zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern und Balkonkraftwerken
Förderprogramm:
Ab dem 1. Mai 2022 ruft die Gemeinde Mühlhausen ein gemeindliches Förderprogramm zur Unterstützung von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken im Gemeindegebiet ins Leben. Gefördert werden ausschließlich natürliche Personen.
Die anfängliche Fördersumme war auf 50.000 € begrenzt.
Mit Beschluss vom 04.03.2024 wurde die Fördersumme um weitere 50.000 € auf insgesamt 200.000 € erhöht.
Mit Beschluss vom 18.07.2025 hat der Gemeinderat die Fördersumme ein weiteres Mal aufgestockt – um zusätzliche 50.000 € auf nun insgesamt 250.000 €.
Förderfähig sind bei Bestands- und Neubauten:
- die Errichtung von PV-Anlagen mit Stromspeicher
- die Anschaffung von Balkonkraftwerken.
Fördervoraussetzungen PV-Anlagen mit Stromspeicher:
- Es werden Anlagen mit einer Leistung von mind. 5 kWp bis max. 30 kWp gefördert.
- Die Mindestkapazität des Stromspeichers wird mit 2,5 kWh festgelegt.
- Die Anlagen dürfen nicht vor dem 01.05.2022 in Betrieb genommen werden.
Fördervoraussetzungen Balkonkraftwerke:
- Je Haushalt wird max. eine Anlage gefördert.
- Die Anlage darf nicht vor dem 01.05.2022 angeschafft worden sein.
Art und Höhe der Förderung:
Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt und die Förderhöhe ist abhängig von der installierten Leistung der jeweiligen Anlage.
Bei den PV-Anlagen mit Stromspeicher beträgt die Förderung
- ab 5 kWp bis einschl. 10 kWp Leistung 1.000,00 €
- ab 10 kWp bis einschl. 20 kWp Leistung 1.250,00 €
- ab 20 kWp bis einschl. 30 kWp Leistung 1.500,00 €.
Bei den Balkonkraftwerken beträgt die Förderung
- ab 340 Wp bis einschl. 680 Wp Leistung 100,00 €
- ab 680 Wp bis einschl. 1.020 Wp Leistung 150,00 €
- ab 1.020 Wp Leistung 200,00 €.
Die Antragsunterlagen sind hier, im Rathaus oder von Herrn Norbert Jockel (Berater PV-Förderung) erhältlich.
Die Förderung erfolgt nach der Förderrichtlinie – Stand März 2022.
Ansprechpartner:
Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung bzw. zum Förderantrag steht die Gemeinde Mühlhausen, Herr Mintemur, unter Tel. 09185 9417-28 bzw. per Mail (mintemur@muehlhausen-sulz.de) zur Verfügung.