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Information:
Die bayerische Kampfhundeverordnung legt zwei Kategorien fest:
Kampfhunde („Klasse 1“)
Dazu zählen die Hunderassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Diese Hunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in der Gemeinde Mühlhausen grundsätzlich nicht gehalten werden.
Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften („Klasse 2“)
Dazu zählen die Hunderassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Für die Hunde der Klasse 2 sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden benötigen Sie ein Negativzeugnis.
- Negativzeugnis für Hunde, die jünger als 18 Monate sind. Bei sehr jungen Hunden erhalten Sie zunächst ein befristetes Negativzeugnis auf Antrag. Das Sachverständigengutachten müssen Sie nachreichen, sobald der Hund 18 Monate alt ist.
- Negativzeugnis für Hunde, die älter als 18 Monate sind. Sie legen ein Sachverständigengutachten über Ihren Hund vor. Wenn darin nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hat, stellen wir darüber eine Bescheinigung aus (Negativzeugnis). Er gilt damit nicht als Kampfhund.
- Anleinpflicht: Besitzer von Kampfhunden, die mit ihren Tieren in der Gemeinde Mühlhausen zu Besuch sind, müssen die Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten. Sie muss am Halsband oder Geschirr sicher befestigt sein, damit der Hund nicht herausschlupfen kann. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung:
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Dies gilt auch für bei Hunden der Klasse 2, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten umgehend der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet werden. Geben Sie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an und schildern Sie den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.
- Bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO)
- Verordnung der Gemeinde Mühlhausen über das freie Umherlaufen von Hunden (Hundeanleinverordnung)
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
- Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO)
- Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)
Niederschlagswasser - versiegelte Flächen - Selbsterfassungsbogen
Sie haben neu gebaut bzw. alte Flächen verändert? Dann füllen Sie diesen Erfassungsbogen aus und senden ihn per EMail an uns.
Wissenswertes über Herstellungsbeiträge nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG)
Bei Fragen rund um das Thema "Herstellungsbeiträge" steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung:
Hr. Gruhle, EMail, Tel. 09185/941727
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (EU Parkausweis) gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung - zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum gem. § 45 StVO
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (BRD Parkausweis) gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (Art. 19 LStVG)
EMail an die Gemeinde Mühlhausen zwecks Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Weiterleitung der Anträge an den Sachbearbeiter/in.
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf
- Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB),
- Zuerkennung von Merkzeichen und
- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
zu stellen.
https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/default.aspx
Online-Antrag Schwerbehinderung
https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/antrag_2020.pdf
PDF-Formular Schwerbehinderung zum Ausfüllen