Bekanntmachung: Freiwilliger Landtausch Mühlhausen 2 Gemeinde Mühlhausen, Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
Bekanntmachung:
Der Freiwillige Landtausch Mühlhausen 2 wird nach den §§ 103a und 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG– angeordnet.
Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz festgestellte Verfahrensgebiet.
Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ist in der anliegenden Gebietskarte, die Bestandteil des entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt.