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Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Die Einsicht zu seiner Person ist im Zeitraum vom 18.09.-22.09.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 8a möglich.

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