Navigation

Abstimmungsbekanntmachung für den verbundenen Bürgerentscheid am 26.11.2023

Amtliche Bekanntmachung

Verbundener Bürgerentscheid am 26.11.2023 - Bekanntmachung 

Sehr geehrte Gemeindebürgerin, sehr geehrter Gemeindebürger,

am Sonntag, 26. November 2023 findet in der Gemeinde Mülhausen die Abstimmung für die Bürgerentscheide zur Bauleitplanung im Gewerbegebiet Nord statt.

Für diese Bürgerentscheide werden allen Abstimmungsberechtigten die Briefabstimmungsunterlagen zugesandt. Deshalb erhalten Sie mit diesem Schreiben Ihren Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen samt Stimmzettel. Ihr Abstimmungsschein befindet sich auf der Rückseite dieses Schreibens. Bitte achten Sie auf Ihre Abstimmungsunterlagen. Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt!

Sie haben 3 Stimmen:

  • Dies bedeutet, dass Sie beim Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) über 1 Stimme verfügen, hier können Sie mit JA oder NEIN abstimmen.

„Stärkung der ortsnahen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf“

„Sind Sie dafür, dass die Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Mühlhausen Nord fortgeführt wird, mit dem Ziel die Ansiedlung eines Vollsortimenters, eines Teilsortimenters und eines Drogeriemarktes zu ermöglichen?“

  •  Das Gleiche gilt für den Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren). Auch hier haben Sie 1 Stimme und können mit JA oder NEIN entscheiden.

„Sicherung der innerörtlichen Nahversorgung Mühlhausens“

„Sind Sie dafür, dass das aktuell laufende Bebauungsplanverfahren für das Sondergebiet „Einzelhandel Nahversorgungszentrum Nord“ gestoppt und nicht fortgeführt wird?“

  •  Bei der Stichfrage haben Sie ebenfalls 1 Stimme und können sich zwischen Bürgerentscheid 1 oder 2 entscheiden.

Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: 

Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (Ratsbegehren) ODER Stopp des Bebauungsplanverfahrens (Bürgerbegehren)

Briefabstimmung:

Sie können Ihre Stimme ab sofort abgeben. Ihr Abstimmungsbrief muss bis spätestens Sonntag, 26. November 2023, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Mühlhausen, Bahnhofstr. 7, 92360 Mühlhausen eingehen. Sie können die Unterlagen entgeltfrei per Post einsenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Bahnhofstr. 7, 92360 Mühlhausen einwerfen. Weitere Hinweise zur brieflichen Abstimmung entnehmen Sie dem beiliegenden Merkblatt.

Persönliche Abstimmung:

Alternativ zur Briefabstimmung können Sie am Abstimmungstag im oben rechts angegebenen Abstimmungsraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr abstimmen.

  • Abstimmungsbezirk 1 - Mühlhausen, Hofen, Ellmannsdorf und Mühlen / Alte Raiffeisenbank, Bahnhofstraße 1a, 92360 Mühlhausen
  • Abstimmungsbezirk 2 - Gemeinde Ost (Weihersdorf, Wappersdorf, Wangen, Greißelbach) / FF Haus Wangen, Florianstraße 5, 92360 Mühlhausen OT Wangen
  • Abstimmungsbezirk 3 - Gemeinde West (Sulzbürg, Kerkhofen, Bachhausen, Körnersdorf, Rocksdorf, Wettenhofen, Kruppach) / FF Haus Wettenhofen, Nr. 33, 92360 Mühlhausen OT Wettenhofen

Bitte bringen Sie hierzu zwingend den Abstimmungsschein (Rückseite dieses Schreibens) und Ihren Personalausweis, Identitätsausweis oder Ihren Reisepass in den Abstimmungsraum mit. Ohne Vorlage des Abstimmungsscheins ist eine Stimmabgabe vor Ort nicht möglich!

Datenschutz

Weitere Details finden Sie auf unserer Datenschutzseite. Außerdem können Sie dort Ihre Einstellungen jederzeit ändern.

Ich stimme zu
  • Facebook
  • Kalender