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Bewerbung als Schöffin/e im Landkreis Neumarkt i. d. OPf.

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Der Rechtsstaat braucht dich!

Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Du bist ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilst du gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheidest du mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und deine Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Du kannst daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht du hast. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne dein Engagement geht es nicht. Ist dein Interesse geweckt?

Schöffenwahl 2023 (schoeffenwahl2023.de)

Welche rechtlichen Anforderungen muss ich erfüllen?
  1. Du bist über 25 und unter 70 Jahre alt. Das besagt der § 33 Nr. 1 und 2 GVG. Der Stichtag ist der 01. Januar 2024 (Beginn der Amtsperiode). Wenn du an diesem Tag 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt bist, kannst du in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
  2. Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft (§ 31 GVG) und beherrschst die deutsche Sprache.
  3. Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung.
  4. Du bist straffrei (§ 32 GVG). Das heißt, dass du aufgrund einer Verurteilung nicht mehr die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden bist.
  5. Du darfst nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen sein (§ 44 a DRiG).
  • DIN A4 Plakat sw23 gl kl

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